Paal

Auf Grund der seit Oktober 2012 eingeführten neuen DIN 66399 für Daten und Aktenvernichtung, haben wir ein Umrüstsystementwickelt, durch das die geforderten Sicherheitsstufen P3 und P4 erfüllt und zertifiziert werden. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.

Der Umbau Ihres Schredders, versetzt Sie in die Lage, die neuen gesetzlichen Anforderungen mit bewährtem Maschinenbau zu erfüllen. Wir erarbeiten mit Ihnen ein Konzept für die Umrüstung, damit Sie einen möglichst kurzen Produktionsstillstand haben. Im Vorfeld können wir Ihnen ein Austauschaggregat zur Verfügung stellen.

Die Papieranhaftungen der Metallabscheidung erfüllen durch einen speziellen Metallschredder ebenfalls die Sicherheitsstufen P2 bis P4.

Die Schutzklassen

Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung zu den Schutzklassen

Um bei der Datenträgervernichtung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip bzw. Angemessenheitsprinzip Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Daten in Schutzklassen einzuteilen. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit ausschlaggebend für die Wahl der Sicherheitsstufe in Bezug auf die Vernichtung der Datenträger.

Schutzklasse 1:

Normaler Schutzbedarf für interne Daten. Diese Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Beispiele: Nicht Knowhow-relevante Korrespondenz, personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen …

Schutzklasse 2:

Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, die auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind. Die ungerechtfertigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen. Beispiele: Knowhow-relevante Korrespondenz wie Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten …

Schutzklasse 3:

Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten mit Beschränkung auf einen kleinen, namentlich bekannten Kreis von Zugriffsberechtigten. Eine unberechtigte Weitergabe hätte ernsthafte, existenzbedrohende Auswirkungen für Unternehmen und würde gegen Berufsgeheimnisse, Verträge und Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Beispiele: Unterlagen der Geschäftsleitung, F&E-Dokumente, Finanzdaten, Verschluss-Sachen …

Die Zuordnung der drei Schutzklassen zu den Sicherheitsstufen kann mit folgender Tabelle vorgenommen werden: